Aktuelle Türkei: Argumentation bei Kopftuchverbot auf den Kopf gestellt

EU-Abgeordnete stellt argumentation zum Kopftuch auf den Kopf (openPR) - EU-ABGEORDNETE STELLT ARGUMENTATION ZUM KOPFTUCHVERBOT AUF DEN KOPF

In der am Samstag dieser Woche erscheinenden Ausgabe der Aktuellen Türkei Rundschau (ATR) setzt sich der Mitherausgeber Jürgen P. Fuß mit einem Bericht auseinander, den die sozialdemokratische Europaabgeordnete türkischer Herkunft, Emine Bozkurt vor kurzem dem EU-Parlament vorgelegt hat. Er bezieht sich dabei auf einen Beitrag, den das „Islamische Portal“ vor wenigen Tage veröffentlichte.

Fuß:« Ein lesenswerter Beitrag, wobei die Bewertung des Inhaltes bei Muslimen vermutlich völlig anderes ausfällt, als bei kritischen Beobachtern und Journalisten mit europäischen Denkstrukturen. Dem Bericht zufolge hätte es die EU-Abgeordnete Emine Bozkurt, geschafft, die ganze bisherige Argumentation, die mit dem Kopftuchverbot in der Türkei im Zusammenhang steht, auf den Kopf zu stellen.»

VERBESSERUNG DER FRAUENRECHTE - ABER: GESCHLECHTERDISKRIMINIERUNG KOPFTUCHTRAGENDER FRAUEN

Der von Bozkurt verfasste Bericht mit dem Titel „Die Rolle der Frauen im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben der Türkei“ erkennt eine Verbesserung der Frauenrechte in der Türkei, sagt aber gleichzeitig, dass die türkischen Frauen im Durchschnitt noch nicht in vollem Umfang von den Gesetzesänderungen profitierten.

Doch dann kommt die ent-scheidende Kehrtwendung. In dem Bericht vertritt Bozkurt die Auffassung, dass kopftuchtragende Frauen in der Arbeitswelt der Geschlechterdiskriminierung ausgesetzt sind und auch das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten indirekt eine Diskriminierung sei. Deshalb wird die türkische Regierung aufgefordert, Untersuchungen wegen der Diskriminierung der kopftuchtragenden Frauen einzuleiten.

Die Tatsache, dass in früheren Berichten der Europaabgeordneten Bozkurt das Kopftuch niemals ein Thema gewesen war, begründet die Verfasserin wie folgt. In ihren vergangenen dem Europaparlament vorgelegten Berichten sei das Kopftuchverbot nicht in die Frauenrechtsberichte aufgenommen wurden, „weil sie es als eine binnenländische Angelegenheit“ (gemeint ist eine Türkei interne Angelegenheit, die ATR-Red.) betrachtet habe.

Bozkurt: «Je mehr ich mit türkischen Nichtregierungsorganisationen Gespräche geführt habe, desto mehr habe ich Beschwerden wegen der Diskriminierung der Frauen anlässlich des Kopftuchverbotes erhalten. Anhand der immensen Sensibilität des Themas fühlte ich mich aufgefordert, von der türkischen Regierung eine detaillierte Untersuchung zu verlangen. ... Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein grundlegender Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union.»

HABEN INTERESSENVERTRETUNGEN DIE HAND IM SPIEL?

Fuß zu dem Bericht: «Bei all der Argumentation drängt sich der Verdacht auf, dass es Interessenvertretungen (nämlich die des Kopftuchs) offensichtlich gelungen ist, eine Europaabgeordnete vor ihren Karren zu spannen. Nachdem es die türkische Regierungspartei AKP nicht geschafft hat - wie vor der Wahl versprochen - das Kopftuchverbot in der Türkei abzuschaffen und zu allem Überfluss auch noch der Europäische Gerichtshof den Kopftuch-Gegnern den Rücken gestärkt und den Kopftuch-Befürwortern eine Absage erteilt hat.»

Und schmunzelnd fügt Fuß hinzu: Übrigens, was die Gleichstellung der Geschlechter betrifft. Mir ist mir kein Fall bekannt, dass ein Mann in der Türkei ein Kopftuch tragen wollte, geschweige denn dafür ein Gericht eingeschaltet hat.

Weitere interessante Informationen zur Türkei finden Sie in jeder Ausgabe der Aktuellen Türkei Rundschau. Sie kann gegen einen geringen Kostenbeitrag im Internet als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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Einzige deutschsprachige Wochenzeitung für die Türkei
Hrsg.: Jürgen P. Fuß & Andrea Morawe

● Die Aktuelle Türkei Rundschau (ATR) erscheint seit 2004. Die ATR war die erste überregionale deutschsprachige Print-Wochenzeitung in der Türkei. Im Mai 2006 wurde die vierzehntägig erscheinende Zeitung «Prima Leben» in die ATR integriert. Seit Januar 2007 erscheint die ATR ausschließlich als E-Zeitung und kann weltweit bestellt werden (Einzelhefte und im Abonnement).

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Dieser Artikel wurde veröffentlicht auf
OpenPR - http://openpr.de/news/122804/Aktuelle-Tuerkei-Argumentation-bei-Kopftuchverbot-auf-den-Kopf-gestellt.html




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